WEB-SEMINAR! Gebäudetyp E: Innovativ ja – rechtssicher wie? Auch ohne Gebäudetyp E?
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In Zusammenarbeit mit den BVS-Mitgliedsverbänden, den BVS-Bundesfachbereichen und der BVS Akademie bieten wir bundesweit zahlreiche fachspezifische wie auch fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Sachverständige (Mitglieder und Gäste) an.
Alle Termine und detaillierte Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie stets aktuell in der nachfolgenden Übersicht.
10 Apr.
10:00
WEB-SEMINAR! Gebäudetyp E: Innovativ ja – rechtssicher wie? Auch ohne Gebäudetyp E?
Online
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28 Apr.
10:00
29 Apr.
10:00
06 Mai
16:00
BVS Expertenrunde
Privatauftrag - Rechnungslegung und weiteres (offene Fragerunde)
Online
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13 Mai
10:00
Deutscher Sachverständigentag
Der DST ist die wichtigste Bühne für berufspolitische Forderungen, den wissenschaftlichen Diskurs sowie den fachübergreifenden Austausch der Sachverständigen. Berufliche Fort- und Weiterbildung sowie gelebte kollegiale Begegnung finden hier statt.
Durchsuchen Sie an dieser Stelle einfach unsere gesammte Webseite.
Kontakt zum BVS e.V.
Charlottenstraße 62
10117 Berlin
Fon: (30) 255 938 0
Sie erreichen uns
Mo bis Do
09:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr
09:00 – 13:00 und 14:00 – 15:00 Uhr
E-Mail: info@bvs-ev.de
Liebe Mitglieder,
wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass der Deutsche Bundesrat im Januar das „Gesetz zur
Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und
Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“
verabschiedet hat. Das Gesetz wird auch kurz „Kosten- und
Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025“ oder noch kürzer „KostBRÄG 2025“ genannt.
Darin sollten die Honorarsätze aller betroffenen Berufsgruppen (u.a. Rechtsanwälte,
Sachverständige, Dolmetscher) einheitlich um neun Prozent erhöht werden.
Für die Sachverständigenseite war der BVS e.V. die treibende Kraft hinter der Erhöhung und auch
in der entsprechenden Ministerialgruppe, die sich mit der Novellierung des JVEG befasste,
vertreten.
Am Freitag, dem 21. März 2025 hat nun der Bundesrat dieser Erhöhung zugestimmt. In Kraft treten
die Erhöhungen voraussichtlich im Mai. Wir werden Sie über die genaue Geltung der Neuregelung
dann informieren.
Erklärtes Ziel unseres Verbandes ist es, weitere Evaluationen und Erhöhungen des Kostenrechts in
kürzeren Abständen anzustoßen. Eine neunprozentige Erhöhung ist, auch wenn wir diese bei weitem
für nicht ausreichend halten, ein erster Schritt in die Schaffung eines modernen Kostenrechts.
RA Wolfgang Jacobs
BVS Geschäftsführer