BVS-Erfolge Wir setzten uns ein - mit Erfolg.
Kernaufgabe des BVS ist die berufsständische Vertretung der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen in allen Fragen des Sachverständigenwesens.
Ergebnisse einer erfolgreichen Interessenvertretung spiegeln sich in der Erarbeitung grundlegender beruflicher Standards für Sachverständige, der Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren und in den umfangreichen Kontakten zu Politik, Wirtschaft, Justiz und den Bestellungskörperschaften wider.
Der BVS konnte es nach mehr als einem Jahrzehnt intensiver Bemühungen erreichen, dass der Bundesgesetzgeber und die Bundesländer das seit mehr als 70 Jahren existierende Prinzip der Entschädigung von Sachverständigen bei ihrer Heranziehung zur gerichtlichen Sachverständigenerstattung durch eine Vergütungsregelung ersetzt wurde. Damit gilt seit dem 01.07.2004 mit der Einführung des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetzes, dass Sachverständige bei gerichtlicher Gutachtenerstattung eine angemessene Vergütung erhalten müssen und nicht mehr wie zuvor unter dem zu diesem Zeitpunkt abgeschafften ZSEG – Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz nur für den Einkommensverlust entschädigt werden, den sie bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hatten, wenn sie ihrer Pflicht zur Erstattung von Gerichtsgutachten nachkommen mussten.
Auf Initiative des BVS wurde die Zivilprozessordnung ergänzt, um zukünftig zu verhindern, dass die Parteien eines Rechtsstreites vom Gericht zur Gutachtenerstattung herangezogene Sachverständige durch eine Streitverkündung aus dem Verfahren drängen konnten. Der vom BVS unterbreitete Vorschlag zur Ergänzung des § 72 ZPO wurde vom Gesetzgeber in den Wortlaut dieser Vorschrift übernommen. Damit ist sichergestellt, dass auch zukünftig Gerichtssachverständige unabhängig und unbeeinflusst durch die Prozessparteien ihrer Aufgabenerfüllung nachkommen können.
Das bis Mitte der 80er Jahre existierende Prüfmonopol bei der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung von Fahrzeugen für die damals bestehenden amtlich anerkannten Prüforganisationen konnte auf Initiative des BVS zugunsten freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger geöffnet werden. Mit der Schaffung einer eigenen Prüforganisation, an der der BVS als Mitgesellschafter beteiligt ist, betätigen sich mittlerweile eine vierstellige Zahl von freiberuflich tätigen Kfz-Sachverständigen als Vertragspartner der GTÜ-Gesellschaft für Technische Überwachung mbH als von dieser betraute Prüfingenieure im Bereich der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen. Die GTÜ hat im Tätigkeitsgebiet der amtlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen mittlerweile einen bundesweiten Marktanteil von 15 % erreicht.
Weiterhin konnte der BVS erreichen, dass seit wenigen Jahren weitere Prüfmonopole bei gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen an Druckbehältern, Aufzügen und anderen technischen Einrichtungen ebenfalls durch freiberuflich tätige Sachverständige als Vertragspartner amtlich anerkannter Prüf- und Überwachungsorganisationen tätig werden können.
Durch seine bundesweiten Aktivitäten konnte der BVS in den letzten drei Jahrzehnten erreichen, dass die Sachverständigentätigkeit nicht mehr als Ehrenamt und nebenberufliche Aktivität aufgefasst wird. Sachverständige sind heute in hunderten von unterschiedlichsten Fachgebieten tätig – zumeist hauptberuflich. Abgesehen von wenigen Ausnahmen können sie ihrer vielfältigen Tätigkeit nur noch hauptberuflich nachkommen. Dem BVS war es daher insbesondere seit Anfang der 90er Jahre ein großes Anliegen, in der Gesellschaft die Tätigkeit der Sachverständigen als eigenständigen Beruf zu verankern. Heute wird die Sachverständigentätigkeit, wie zahlreiche Gesetze belegen, als eigenständiges Berufsbild anerkannt.
Mit dem auf Initiative des BVS im Jahre 1998 gegründeten europäischen Dachverband EuroExpert konnte erstmals in Europa ein für alle Sachverständigengebiete offenes Netzwerk errichtet werden. EuroExpert bringt sich seit einigen Jahren aktiv in die europäische Gesetzgebung ein und vertritt die spezifischen Interessen der Sachverständigen gegenüber dem europäischen Gesetzgeber, insbesondere der EU Kommission und ihren Einrichtungen.
EuroExpert ermöglicht es auch, in nahezu allen Ländern der Europäischen Union auf Sachverständige zuzugreifen, die für einzelne Gutachtenaufträge benötigt werden.