Veranstaltung für Sachverständige
WEB-SEMINAR! Fallstricke der Bauleitplanung für die Wertermittlung
Web-Seminar Immobilienbewertung BVS Akademie
Web-Seminar
Datum: | 18.03.2025 |
Uhrzeit: | 10:00 - 15:00 Uhr |
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Mitglieder | 250,00 € |
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Gäste | 350,00 € |
Iris Kämmner Von der IHK Region Stuttgart öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Zert. Sachverständige für Immobilienbewertung DIAZert (LF) DIN EN ISO/IEC 17024 Immobilienbewerterin (IfS) |
BVS Akademie Charlottenstraße 79/80 |
Beschreibung:
Bei der Immobilienbewertung spielen viele verschiedene tatsächliche und rechtliche Eigenschaften eine wichtige Rolle. So müssen Sie als Immobiliensachverständiger bei jeder Immobilienbewertung aufs Neue prüfen, welches Planungsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften für das Wertermittlungsobjekt festgesetzt ist. Je nach Ausgestaltung ergeben sich hier unterschiedliche mögliche Folgen für den Grundstückswert.
In diesem Webinar werden Ihnen die für die Immobilienbewertung relevanten Bestimmungen vorgestellt, durch praktische Beispiele der unterschiedliche Werteinfluss illustriert und mögliche Bewertungsansätze vorgestellt.
Ziel ist es, Sie für die unterschiedlichen Werteinflüsse des Planungsrechts zu sensibilisieren und Lösungswege aufzuzeigen.
Themenübersicht:
Grundsätzliches zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
Bewertung der planungsrechtlichen Festsetzungen im Einzelfall
Darstellung von unterschiedlichen Beispielfällen und Besprechung der Wertermittlung
Zeitlicher Ablauf:
10:00 - 12:00 Uhr Web-Seminar
12:00 - 13:00 Uhr Pause
13:00 - 15:00 Uhr Web-Seminar
Die reine Seminarzeit beträgt 4 Stunden.
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG