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Veranstaltung für Sachverständige

Holzschutz aus der Praxis für die Praxis

Hannover - Lahe Bauwesen Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V.

Präsenz-Veranstaltung

Datum: 15.03.2025
Uhrzeit: 09:00 - 16:30 Uhr
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Hotel Mercure Hannover Oldenburger Allee
Oldenburger Allee 1
30659 Hannover - Lahe

Teilnahmegebühr
Mitglieder 195,00 €
Gäste 250,00 €
Veranstalter

Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V.

Im Winkel 13
30916 Isemhagen
0800 823 823 8
05139 / 984 103 4

Beschreibung:

Schädiger für Holz

Pilze

Hier wird aufgezeigt, dass nur noch unterschieden wird zwischen Echtem Hausschwamm und anderen Holz zerstörenden Pilzen. Es werden einige Pilze gezeigt. Allerdings werden auch Eigenschaften aller Pilze aufgeführt, die normalerweise so nicht bekannt sind. Damit lassen sich ein Teil der Schäden erklären, für die es unter Anwendung der DIN keine Erklärung gibt.

Holz zerstörende Insekten

Hier werden die typischen Insekten wie Hausbock, Holzwurm und Gescheckter Nagekäfer untereinander verglichen und die Angaben durch neue praktische Erkenntnisse ergänzt. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Splintholzkäfer, bei denen mittlerweile invasive Arten in der Bundesrepublik heimisch geworden sind.

Wann ist chemischer Holzschutz notwendig?

In der Praxis wird immer wieder behauptet, dass getrocknetes Holz nicht befallen wird. Hier werden Gegenbeweise angetreten. Es wird aber aufgeschlüsselt anhand der DIN 68 800 Teil 1 (die in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt ist), dass chemischer Holzschutz unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich notwendig ist. Auch die unterschiedlich verwendeten Begriffe aus dem Baurecht und dem baulichen Holzschutz werden aufgezeigt und die Konsequenzen daraus erläutert. Daraus wird ersichtlich, dass in bestimmten Fällen tatsächlich chemischer Holzschutz vorgeschrieben ist und in der Praxis nicht angewendet wird.

Bekämpfungsmaßnahmen

Pilze

Bei Pilzen ist das Gesundschneiden in der DIN 68 800 Teil 4 ab 2012 weitestgehend ausgeschaltet. Hier hat es grundlegende Änderungen in der DIN gegeben. Danach entscheidet z. B. der Sachverständige vor Ort, ob saniert werden muss und wenn ja, in welchem Umfang. In dieser Betrachtung wird auch ein neues Schwammbekämpfungsmittel mit einbezogen, das ohne Biozide und ohne Bohrlochtränkung angewendet werden kann mit bauaufsichtlicher Zulassung.

Insektenbefall

Im Bereich des Insektenbefalls wird ein Abgleich zwischen chemischer Bekämpfung, Heißluft, Mikrowelle und Begasung vorgenommen. Die besonderen Problematiken werden angesprochen. Da immer mehr Wert auf baulichen Holzschutz und immer weniger Wert auf chemischen Holzschutz gelegt wird, nehmen in den letzten Jahren Schäden an den verbauten Hölzern zu. Anhand dieser Schäden kann abgewickelt werden, warum sie aufgetreten sind, wie sie hätten vermieden werden können und welche Maßnahmen jetzt notwendig sind. Die Ausführungen werden durch eigene Fotos unterstützt, die nur in Spezialfällen der Themen zur Verfügung gestellt werden können.

Referent:

Joachim Wießner, Lastrup

Sachverständigenbüro für Holzschutz, ö.b.u.v. Sachverständiger für das Holz- und Bautenschützerhandwerk, Spezialist für Bekämpfungsmaßnahmen und Mitglied in der DIN 68 800 Teil 4, „Bekämpfende Maßnahmen im Holzschutz“.

Teilnahmekosten

VBD / BVS Mitglieder 195,00 €

Sonstige Teilnehmer 250,00 €

gem. § 4 Nr. 22 a) UStG umsatzsteuerfrei

In den Teilnahmekosten sind die Seminarunterlagen, Begrüßungskaffee, Tagungsgetränke, zwei Kaffeepausen sowie das Mittagessen inkl. eines Softgetränks enthalten.

Die Seminarunterlagen werden ausschließlich an die Teilnehmer des Seminars ausgegeben.

Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nur in Abstimmung mit der Seminarleitung möglich.

Zahlung

Die Teilnahmekosten überweisen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des VBD. Die kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Danach werden Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 € erhoben. Bei Abmeldung innerhalb von 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme sind die Teilnahmekosten in voller Höhe zu zahlen.

Übernachtung / Parkgebühr

Im Hotel Mercure zum Preis von € 109,00 (ÜF/EZ, Bettensteuer), mit Hinweis auf das VBD Seminar. Ein Abrufkontingent besteht bis 14 Tage vor der Veranstaltung, danach Reservierung auf Anfrage. Parken 9,00 €/Tag. Kostenfreie Parkplätze sind in der Oldenburger Allee und Rotenburger Straße vorhanden.

Teilnahmebestätigung

Sie dient u.a. zum Nachweis der besonderen Fortbildung, die von den Bestellungskörperschaften gefordert wird. Das Seminar wird von einigen Kammern als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Auskünfte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle.