Veranstaltung für Sachverständige
Änderungen der BelWertV
Web-Seminar Immobilienbewertung BVS Akademie
Web-Seminar
Datum: | 23.06.2023 |
Uhrzeit: | 10:00 - 12:00 Uhr |
Zu Google Kalender hinzufügen Zu iCal & Outlook hinzufügen |
Mitglieder | 125,00 € |
---|---|
Gäste | 175,00 € |
Peter Forster Sachverständigenbüro Hannover Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger der IHK Hannover für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Zertifizierter Sachverständiger HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke nach ISO/EC 17024 durch HypZert GmbH REV - recognised european valuer - der TEGoVA ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss Hameln-Hannover |
BVS Akademie Charlottenstraße 79/80 |
Beschreibung:
Jede Bewertung für Kreditinstitute muss nach den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) erfolgen. Das Bundesfinanzministerium oder besser das Bundesaufsichtamt für das Finanzwesen – kurz BaFin – hat mit Datum vom 07.10.2022 die BelWertV erneuert.
Das Seminar wird die Neuerungen der BelWertV vorstellen.
Das Seminar richtet sich an Sachverständige, die im Auftrag von Kreditinstituten oder anderer Organisationen ein Markt- und Beleihungswertgutachten erstellen.
Einsteiger können in der offenen Diskussion weitere Fragen zur BelWertV stellen. Hierzu ist es hilfreich diese vorab dem BVS und/oder dem Referenten zuzusenden.
Zeitlicher Ablauf:
10:00 - 12:00 Uhr Web-Seminar
Anschließend offene Diskussion
Die reine Seminarzeit beträgt 2 Stunden.
Sie erhalten zeitnah vor dem Beginn des Web-Seminars von der BVS Akademie (akademie[at]bvs-ev.de) Ihre Teilnahmeunterlagen sowie einen Einladungslink zum Web-Seminar. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG