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Pressemitteilung

15.07.2021

Sachverständigenverband BVS obsiegt vor Europäischem Patentamt – kein Patent auf Schimmelpilzsuche in Innenräumen

Berlin, 15. Juli.2021. Das Europäische Patentamt hat entschieden, dass die Kombination verschiedener bereits praktizierter Methoden der Schimmelpilz-Lokalisierung zur Materialprobenentnahme keine erfinderische Tätigkeit darstellt. Dieses Ergebnis des vom BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. und weiteren Institutionen geführten Rechtsstreits kommt allen Sachverständigen im entsprechenden Bestellungsgebiet zugute.

Sachverständige spüren Schimmelpilzbefall mit Hilfe von langjährig anerkannten Mess- und Untersuchungsmethoden auf. Aufgrund vieler möglicher Schadensursachen und unterschiedlichen Baukonstruktionen sind nur Experten in der Lage, den tatsächlichen Schaden zu entdecken.

Um Schimmelpilz zu erkennen werden verschiedene Methoden miteinander kombiniert. Es geht darum, durch die Kombination von Geruchsprüfungen mit Schimmel-Spürhunden und / oder Feuchtigkeitsmessungen und / oder Temperaturmessungen und / oder Raumluftuntersuchungen geeignete Stellen zur Materialentnahme zu lokalisieren. Die entnommenen Materialien werden dann mikrobiologisch analysiert. Dieser Ablauf ist Stand der Technik bei Sachverständigen für Schimmelpilze in Innenräumen.

Vor einer Weile versuchte ein Sachverständiger, ein Patent anzumelden, das auf diesem bereits in Anwendung befindlichen Vorgehen der Schimmel-Sachverständigen beruht. Der BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. hat sich hiergegen gewendet und letztlich in finaler Instanz vor dem Europäischen Patentamt obsiegt: Das Europäische Patentamt schloss sich der Einstellung des Sachverständigenverbandes und weiterer einsprechender Institutionen an, eine Kombination verschiedener Methoden sei nicht erfinderisch und daher kein Patent.

Durch die gegen die Patentzuerkennung erhobenen Einsprüche wird verhindert, dass für Schimmel-Sachverständige bei der Nutzung anerkannter Methoden Lizenzgebühren anfallen, die diese in ihrer Berufstätigkeit empfindlich behindert hätten.

Nicole Richardson, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Geschäftsführerin der Sachverständigengesellschaft Richardson mbH, sagt: „Es wäre sehr belastend gewesen, hätten wir für eine seit vielen Jahren gängige Methodik plötzlich Gebühren abführen müssen. Ich danke deshalb dem BVS ausdrücklich für das Engagement.“