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02.07.2019
Standpunkt Fundamenterder-Erdungsanlagen den technischen Regelwerken angepasst
Die Bundesfachbereiche Bauwesen und Elektrotechnik und Informationstechnik im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) haben den Standpunkt „Fundamenterder-Erdungsanlagen“ überarbeitet. Die zweite Version ist als kostenfreier Download unter https://bvs-ev.de/download/bvs-standpunkte-richtlinien abrufbar.
„Die 2. Ausgabe unseres Standpunktes „Fundamenterder-Erdungsanlagen“ ist nun in modifizierter Fassung publiziert“, erklärt Martin Schauer, Leiter des Arbeitskreises. „Die Überarbeitung war notwendig geworden, da sich technische Regelwerke geändert haben und weitere Aspekte aufzunehmen waren. Wir sehen die aktuelle DIN 18014:2014-03 „Fundamenterder - Planung, Ausführung und Dokumentation“ sowie weitere Regelwerke bzw. entsprechende Abschnitte, die auf diese DIN-Norm hinweisen, nicht als allgemein anerkannte Regeln der Technik an.“
Hintergrund ist, dass nationale Einfügungen in VDE-Regelwerken die Errichtung von aufwändigen Fundamenterdern gemäß DIN 18014 nur in Deutschland fordern. Auch die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) fordern eine Erdungsanlage gemäß DIN 18014, während die TAB für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Deutschen Bahn (DB) auch alternative Erdungstypen zulassen. „Besonders auffallend ist die Forderung der DIN 18014, dass bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand, z.B. Perimeterdämmung, Weiße Wanne, nur ein dezidierter V4A-Edelstahl zugelassen ist“, erklärt Schauer, öbuv Sachverständiger für das Elektrotechnikerhandwerk und elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. „Dagegen können bei Gebäuden mit integrierten Transformatoren, also elektrische Einrichtungen mit zentralen Schutzfunktionen der Netzbetreiber auch preisgünstige verzinkte Stähle ins Erdreich verlegt werden. V4A-Edelstahl ist in dem entsprechenden VDE-Regelwerk gar nicht aufgeführt. Dies führt zu einer direkten Benachteiligung der Verbraucher.“
Die Bundesnetzagentur beschäftigt sich im Hinblick auf die öffentliche Stromversorgung mit der Möglichkeit einer technologieoffenen Lösung von Erdungsanlagen. Sie wacht mit Blick auf das Energiewirtschaftsgesetz, §17 und §19, dass Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Letztverbrauchern bzw. Anschlussnehmern elektrische Anschlüsse ermöglichen, die angemessen, diskriminierungsfrei, sachgerecht und nicht ungünstiger sind, als sie von den Betreibern der Energieversorgungsnetze in vergleichbaren Fällen angewendet werden (siehe TAB der DB). „Hierzu wurden bereits zwei Vertreter des BVS zu einer Gesprächsrunde der Bundesnetzagentur eingeladen“, so Schauer.
Prekär sei auch nach Ansicht der Sachverständigen die Tatsache, dass bei normgerechter Ausführung von Erdungsanlagen gemäß der DIN 18014, durch Streuströme sensible Anlagen der Medizin- und Informationstechnik gestört werden können. Der BVS empfiehlt daher, im Hinblick auf die elektromagnetische Verträglichkeit diesen Aspekt im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
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