Liebe Mitglieder,
wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass der Deutsche Bundesrat im Januar das „Gesetz zur
Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und
Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“
verabschiedet hat. Das Gesetz wird auch kurz „Kosten- und
Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025“ oder noch kürzer „KostBRÄG 2025“ genannt.
Darin sollten die Honorarsätze aller betroffenen Berufsgruppen (u.a. Rechtsanwälte,
Sachverständige, Dolmetscher) einheitlich um neun Prozent erhöht werden.
Für die Sachverständigenseite war der BVS e.V. die treibende Kraft hinter der Erhöhung und auch
in der entsprechenden Ministerialgruppe, die sich mit der Novellierung des JVEG befasste,
vertreten.
Am Freitag, dem 21. März 2025 hat nun der Bundesrat dieser Erhöhung zugestimmt. In Kraft treten
die Erhöhungen voraussichtlich im Mai. Wir werden Sie über die genaue Geltung der Neuregelung
dann informieren.
Erklärtes Ziel unseres Verbandes ist es, weitere Evaluationen und Erhöhungen des Kostenrechts in
kürzeren Abständen anzustoßen. Eine neunprozentige Erhöhung ist, auch wenn wir diese bei weitem
für nicht ausreichend halten, ein erster Schritt in die Schaffung eines modernen Kostenrechts.
RA Wolfgang Jacobs
BVS Geschäftsführer