Kraftfahrzeugwesen Mit Sachverstand beurteilen
Bundesfachbereich - Kraftfahrzeugwesen
Die Sachverständigen des Bundesfachbereiches Kraftfahrzeugwesen (Kfz) sind Experten auf dem Gebiet Kraftfahrzeugschäden und –bewertung sowie Straßenverkehrsunfälle. Zum Fachgebiet Kraftfahrzeugschäden und –bewertung gehören unter anderem die Feststellung von Schäden an Fahrzeugen nach einem Unfall- oder Betriebsschaden, die Ermittlung der Reparaturkosten, des Nutzungsausfalls, und der Wertminderung.
Bundesfachbereichsleitung
BVS Bundesgeschäftsstelle
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10117 Berlin
Darüber hinaus sind die Sachverständigen des Bundesfachbereiches Kraftfahrzeugwesen ausgewiesene Experten zur Beurteilung der Fahrzeugwerte, ob Wiederbeschaffungswert, Händlereinkaufswert oder Restwert von Fahrzeugen. Ganz gleich ob es sich um Pkw, Lkw, Sonderfahrzeuge oder Zweiräder, Young- oder Oldtimer handelt. Auch beurteilen sie Fahrzeugmängel nach Kauf oder Verkauf und ermitteln Ursachen für Aggregateschäden wie z. B. Motor- oder Getriebeschäden.
Zum Fachgebiet Straßenverkehrsunfälle gehört deren Rekonstruktion. Oft muss nach einem Unfallereignis festgestellt werden, wie der Unfallhergang zu erklären ist. Dies ist dann die Grundlage für die juristischen Entscheidungen über die Verursachungs- und Verschuldensanteile der beteiligten Fahrzeugführer.
Insbesondere Gerichte und die Staatsanwaltschaft greifen auf das professionelle Know-how der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurück. Innerhalb des BVS dient der Bundesfachbereich dem engen Austausch seiner Mitglieder, organisiert Fachveranstaltungen sowie Fortbildungen und ist als lebendiges Netzwerk Wissenslieferant für alle fachlichen Themen.
Kernaufgabe und Funktion
- Kontaktpflege, Informationsaustausch und Hilfe unter den BVS-Mitgliedern
- Aufbau und Pflege eines fachlichen Netzwerkes zwischen den BVS-Mitgliedern
- Wissenstransfer zu den Mitgliedern des BVS in fachlicher Sicht
- Kontaktpflege zu Ministerium, Verbänden, Politik und Wirtschaft
- Fachveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungen
- Bildung von fachlichen Arbeitsgruppen
- Hilfe für Verbraucher in der Öffentlichkeit
- fachspezifische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit