WEB-SEMINAR! Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzen an Baumaterialien
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Wir sind kompetenter Ansprechpartner. Erfolgreicher Vermittler. Starker Interessenvertreter und verlässlicher Partner. Wir sind der BVS – der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).
Als bundesweit mitgliedsstärkste Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gehören bereits rund 3.000 Sachverständige unserem Dachverband an. Organisiert in 12 Landesverbänden und 12 Fachverbänden bieten wir ein starkes Netzwerk. Auf über 250 Sachgebieten sind unsere Sachverständigen tätig. Dabei setzen sie auf hohe Qualität und professionelles Know-how. Sie erfüllen die höchsten Standards im Sachverständigenwesen:
Grundsätzlich sind unsere Mitglieder öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder zertifiziert und unserem Leitbild verpflichtet.
Mitgliederinformation
Deutscher Bundesrat stimmt Erhöhung der JVEG-Sätze um neun Prozent zu
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BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024
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Standpunkt Bewertung beweglicher Sachanlagen
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BVS Standard BW 1 Bewertung KMU
12.März 2025 | Pressemeldung
23.Juli 2024 | Pressemeldung
28 Apr.
10:00
29 Apr.
10:00
06 Mai
16:00
BVS Expertenrunde
Privatauftrag - Rechnungslegung und weiteres (offene Fragerunde)
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Deutscher Sachverständigentag
Der DST ist die wichtigste Bühne für berufspolitische Forderungen, den wissenschaftlichen Diskurs sowie den fachübergreifenden Austausch der Sachverständigen. Berufliche Fort- und Weiterbildung sowie gelebte kollegiale Begegnung finden hier statt.
Durchsuchen Sie an dieser Stelle einfach unsere gesammte Webseite.
Kontakt zum BVS e.V.
Charlottenstraße 62
10117 Berlin
Fon: (30) 255 938 0
Sie erreichen uns
Mo bis Do
09:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr
09:00 – 13:00 und 14:00 – 15:00 Uhr
E-Mail: info@bvs-ev.de
Liebe Mitglieder,
wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass der Deutsche Bundesrat im Januar das „Gesetz zur
Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und
Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“
verabschiedet hat. Das Gesetz wird auch kurz „Kosten- und
Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025“ oder noch kürzer „KostBRÄG 2025“ genannt.
Darin sollten die Honorarsätze aller betroffenen Berufsgruppen (u.a. Rechtsanwälte,
Sachverständige, Dolmetscher) einheitlich um neun Prozent erhöht werden.
Für die Sachverständigenseite war der BVS e.V. die treibende Kraft hinter der Erhöhung und auch
in der entsprechenden Ministerialgruppe, die sich mit der Novellierung des JVEG befasste,
vertreten.
Am Freitag, dem 21. März 2025 hat nun der Bundesrat dieser Erhöhung zugestimmt. In Kraft treten
die Erhöhungen voraussichtlich im Mai. Wir werden Sie über die genaue Geltung der Neuregelung
dann informieren.
Erklärtes Ziel unseres Verbandes ist es, weitere Evaluationen und Erhöhungen des Kostenrechts in
kürzeren Abständen anzustoßen. Eine neunprozentige Erhöhung ist, auch wenn wir diese bei weitem
für nicht ausreichend halten, ein erster Schritt in die Schaffung eines modernen Kostenrechts.
RA Wolfgang Jacobs
BVS Geschäftsführer